Buchhaltung
Bilanzierung
Lohnverrechnung
Unternehmensberatung
Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unter Ausnutzung jeweiliger periodenbezogener Steuerbegünstigungen zu Ihrem Vorteil.
Es gibt viele Möglichkeiten steuerliche Ergebnisse zum Jahreswechsel noch zu beeinflussen – nachstehend ein Auszug:
Für Bilanzierende Einzelunternehmer und Mitunternehmerschaften (=Personengesellschaften wie K(E)G, OEG, OHG GmbH & Co KG, GmbH & atyp. Stille Gesellschaft):
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